Dienstag, Juli 10, 2018

Asylrecht in Deutschland

Asylrecht und sein Preis

In diesem Blog will ich einige Aspekte dses Asylrechts in Deutschland betrachten. Da ich früher als Bezirksreferent das Thema Asyl bei Amnesty International vertreten habe, hoffe ich, dass mir niemand vorwirft, ich finde das Asylrecht prinzipiell falsch. 
Beobachtet man die Medien und spricht man mit vielen Menschen, scheint es ein gewisses "Unwohlsein" in Deutschland zum Thema Asyl zu geben, ich versuche hier dies kühn zu berechnen.

Wie teuer ist Asyl

Juristen rechnen nicht, und ein Recht kann man nicht einfach mit Geld aufwiegen, das ist jedem klar. Trotzdem muss man Kosten offenlegen um zu sehen wo man etwas besser machen könnte.

Insgesamt wurde 4.359 Personen 2017 in Deutschland Asyl nach Artikel §16 GG erteilt, Familienasyl bereits berücksichtigt (Quelle: BAMF, in den Jahren 2012-2017 waren es im Mittel jährlich ca. 2.000)

Parallel dazu gibt es natürlich viele Personen, die Asyl beantragen und denen Asyl nicht gewährt wird. Diese Zahl lag in den letzten Jahren bei ca 600.000 jährlich, genaue Zahlen alle in der oben erwähnten Quelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Asylentscheidungen seit 2009, Quelle: BAMF (PDF)

Berechnet man die Kosten für alle, die hier auf ein Asyl, berechtigt oder unberechtigt, warten, so muss man die Kosten aufschlüsseln. Diese Zahl setzt sich aus den Kosten für direkte Unterstützung, Wohnung und nicht zuletzt Verwaltungskosten zusammen und liegen je nach Quelle bei mindestens 30.000 € pro Person und Jahr. Da der Aufenthalt oft drei Jahre dauert, sind das 90.000 € pro Asylbewerber. Abgelehnte werden nach drei Jahren entweder wieder zurückkehren oder mit einer anderen Aufenthaltsgenehmigung hoffentlich eine Arbeit finden um keine direkten Kosten für den Steuerzahler zu verursachen. 

Da von den Bewerbern aber weniger als 1% Asyl erhalten, muss man die Kosten für einen anerkannten Asylbewerber umlegen und erhält mit den obigen Zahlen 12 Millionen EURO.

12 Millionen Euro sind eine stattliche Summe, die der Staat in das Rechtsgut Asyl für jeden politisch Verfolgten investiert. Und hier beginnt das Problem, viele Menschen haben das diffuse Gefühl, dass sie diese 12 Millionen pro Asylant mit ihren eigenen Händen erarbeiten müssen. 

Die Zahl mag jetzt möglicherweise nicht exakt sein, bestimmte Kosten, wie die der Verwaltung und die Länge des Aufenthalts mögen anders sein, aber ich bin mir bei der Abschätzung sicher, dass ich zumindest die Größenordnung erwischt habe. Gerne kann mich jemand eines besseren belehren, ich bin hier für Kritik sehr offen.

Kostenreduktion

Offensichtlich sind die Kosten hoch und daher gibt es drei Ansätze die Kosten zu senken.
1. Laufzeit des Verfahrens verkürzen
2. Kosten während des Besuchs reduzieren
3. Fehlanreize für Asylbewerber vermindern

Zur Laufzeit des Verfahrens, hier hilft sicherlich eine Vereinfachung des Verfahrens und vor allem, ausreichend Personal. Allerdings ist das in der Verwaltung nicht so einfach und ich sehe im wesentlichen in einem klar strukturierten Verfahren eine Lösung.

Die Kosten des Besuchs kann man durch Reduktion der Geldleistungen etwas vermindern. Ich bin überzeugt, dass ein berechtigter Asylbewerber sehr wohl Verständnis hat, dass er zunächst nur eingeschränkt direkt Geld bekommt.

Fehlanreize halte ich für das Hauptproblem, insbesondere, wenn Besucher hier über lange Zeit auf Staatskosten leben können. Daher darf es nicht eine beliebige Aushöhlung des Gastrechts geben, ich empfange gerne Gäste, aber ich beherberge sie nicht unbegrenzt.

Nur faire Verteilung führt zu Akzeptanz

Werden die Kosten des Asylrechts auf eine vernünftige Größe, ich denke 1 Million Euro pro anerkannten Asylbewerber, reduziert, dann hat das wichtige Grundrecht auch wieder eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung. Und das ist die wichtige Aufgabe der Parteien, dies umzusetzen.

Andernfalls gibt es politische Verschiebungen die ich im Blogbeitrag "Veränderung der politischen Landschaft" beschrieben habe.


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